Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang

Streunerkatzen nachhaltig vor Infektionskrankheiten und unkontrollierter Vermehrung schützen

29.5.2017

In Deutschland leben über zwei Millionen Streunerkatzen – und es werden täglich mehr. Die Streuner paaren sich mit Hauskatzen, die Freigang erhalten. So vergrößert sich die Population ständig. Besonders in ländlichen Gebieten mit Bauernhöfen sind große Katzengruppen anzutreffen.

Doch mit der Anzahl der Streunerkatzen steigt auch das Risiko für Parasiten und schwere Infektionskrankheiten wie Leukose, FIP (Bauchfellentzündung), FIV (Katzen-Aids) und die für schwangere Frauen gefährliche Toxoplasmose. Infizierte Streunerkatzen verbreiten die Erkrankungen nicht nur, sie leiden auch erheblich unter ihren Folgen. Ohne tierärztliche Behandlung sterben sie oft qualvoll. Eine Therapie ist bei den wildlebenden, meist scheuen Tieren jedoch extrem schwierig.

Tierheime nehmen häufig junge Streunerkätzchen auf, um sie an den Menschen zu gewöhnen, tierärztlich zu versorgen und zu vermitteln. Für die Tierheime, die ohnehin häufig am Rande ihrer Kapazität sind, ist dies eine große Herausforderung. 

Vier Pfoten fordert

  • Einführung einer einheitlichen Kastrations-, Kennzeichnungs-, und Registrierungspflicht von Katzen mit Freigang.
  • Subventionierung der Kastration von Streunerkatzen.
  • Reduzierung des Kastrationssatzes in der GOT zur Vergünstigung für Streunerkatzen.

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