Welpenhändler in Hamburg vor Gericht

VIER PFOTEN befürchtet zu mildes Urteil  

24.10.2022

Hamburg, 24. Oktober 2022 Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg müssen sich derzeit zwei Männer und eine Frau wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Sie sollen zu junge Welpen von Polen nach Hamburg gebracht haben, um sie dort gewinnbringend zu verkaufen. Zehn Fälle sind Gegenstand der Gerichtsverhandlung – Hamburger Behörden können jedoch mindestens dreizehn Fälle mit den Beschuldigten in Verbindung bringen. Die Welpen wurden laut Anklage viel zu früh von den Muttertieren getrennt und waren bei der Beschlagnahmung im März 2019 in einem erbärmlichen Zustand. Sie waren untergewichtig, hatten keinen Impfschutz, wurden teilweise ohne Wasser oder geeignetes Futter gehalten und sollen laut Anklage vermutlich über einen längeren Zeitraum Qualen erlitten haben.

VIER PFOTEN fordert das Gericht dazu auf, die Vorwürfe ernst zu nehmen. Dazu kommentiert Birgitt Thiesmann, Expertin Illegaler Welpenhandel bei VIER PFOTEN:

„Wir fordern das Amtsgericht Hamburg-Harburg dazu auf, diese Anklage mit der Ernsthaftigkeit zu verhandeln, die sie verlangt: Laut Anklage sollen drei Personen in den Schmuggel und Verkauf von Welpen involviert sein. Warum die Anklage daher nicht auf bandenmäßigen Betrug lautet, ist für VIER PFOTEN nicht nachvollziehbar.“

Birgitt Thiesmann, Expertin Illegaler Welpenhandel bei VIER PFOTEN

„Mindestens ein Welpe ist gestorben, da er am Tag der Durchsuchung einer Gartenparzelle, in der nachweislich Welpen gehalten wurden, leblos aufgefunden wurde. Dieser Welpe soll laut einer Tierärztin, die als Sachverständige in dem Prozess geladen war, gerade mal fünf oder sechs Wochen alt gewesen sein: Einen Welpen in diesem Alter ohne Muttertier zu halten oder zu verkaufen, ist ganz klar eine Straftat laut des Deutschen Tierschutzgesetzes und sollte entsprechend scharf verurteilt werden.

Gemäß der Kaufverträge zwischen einem der Angeklagten und Käuferinnen und Käufern war zudem mindestens ein Welpe, der aus Polen importiert wurde, unter 15 Wochen alt, ein anderer soll laut Vertrag rund 19 Wochen alt gewesen sein. Dies ist nicht nur eine erhebliche Alters-Diskrepanz zu dem von der geladenen Tierärztin begutachteten Welpen, sondern sollte das Gericht auch deshalb aufhorchen lassen, weil hier offenbar Welpen verschiedenen Alters und verschiedener Rassen zum Kauf angeboten wurden – Gepflogenheiten, wie sie im illegalen Welpenhandel Gang und Gäbe sind. Besonders dann, wenn dieses perfide Geschäft im großen Stil durchgeführt wird. Denn: Ein seriöser Züchter verkauft in der Regel Welpen aus einem Wurf, heißt: derselben Rasse und desselben Alters.

Laut einem in Auszügen vor Gericht verlesenen Kaufvertrag bot einer der Angeklagten einem Käufer einen Rabatt von 50 Euro an, wenn dieser auf den vorliegenden Impfpass verzichtete. Das legt die Vermutung nahe, dass die zum Kauf angebotenen Welpen den angeblichen Impfschutz gar nicht hatten – und das dieser Impfpass für einen weiteren Welpen-Verkauf vorgesehen sein sollte. Unfassbar: Das Hamburger Amtsgericht ist über diesen Umstand wortlos hinweggegangen. Das lässt befürchten, dass die Angeklagten mit einer milden Strafe davonkommen. Hier wird über die Schuldfrage und ihre Schwere im Zusammenhang mit fühlenden Lebewesen verhandelt! VIER PFOTEN fordert, dass die Justiz diesen Fall daher mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verhandelt.“

Corinna Madjitov

Pressesprecherin Heimtiere

presse-d@vier-pfoten.org

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