
VIER PFOTEN zur Tierschutzgesetz-Novelle: „Noch weitreichende Verbesserungen für mehr Tierschutz nötig“
Bundesregierung hat den Entwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes beschlossen / Verschlechterung bei der Anbindehaltung
Hamburg, 24. Mai 2024 – Heute hat die Bundesregierung nach schwierigen Verhandlungen innerhalb der Koalition endlich den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. VIER PFOTEN kritisiert zahlreiche Mängel und fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren, die Leerstellen zu schließen. Die globale Tierschutzstiftung sieht noch weitreichenden Verbesserungsbedarf, damit das neue Tierschutzgesetz seinem Namen gerecht wird.
Bewertung wichtiger Bereiche des Kabinettsentwurfs
Der Entwurf konkretisiert endlich wichtige Qualzuchtmerkmale. Diese Änderungen reichen jedoch nicht aus, um alle Tiere zu umfassen, die an zuchtbedingten Defekten leiden. Zudem fehlen beispielsweise die wichtigen Haltungs- und Handelsverbote für qualgezüchtete Tiere. Auch die vom Ministerium geplante Ausnahmeregelung, mit der es bei Vorlage eines Zuchtkonzepts noch 15 Jahre möglich wäre, trotz Defekten mit Tieren weiter zu züchten, ist deutlich abzulehnen. Eine ähnliche Regelung hat bereits in Österreich keine Wirkung gezeigt und führt nur zu vielen weiteren Generationen von Tieren, die unter den Defekten leiden müssen.
Besonders bedauerlich ist, dass die Verbesserungen beim Strafrahmen und den Bußgeldern während der Ressortabstimmungen wieder deutlich abgeschwächt worden sind.
Bewertung des Kabinettsentwurfs im Hinblick auf Tiere in der Landwirtschaft
VIER PFOTEN kritisiert, dass die meisten Amputationen an landwirtschaftlich gehaltenen Tieren aus wirtschaftlichen Gründen durch Ausnahmeregeln erlaubt bleiben sollen: Dazu gehört unter anderem das Abschneiden des Ringelschwanzes und das Kupieren des Schnabels. Die Kastration und das Enthornen von Kälbern sollen ebenfalls weiterhin durchgeführt werden können, mit dem neuen Gesetz künftig aber wenigstens unter Betäubung. Dass die Anbindehaltung mit dem Gesetz nun nicht mehr gänzlich verboten werden soll, ist ein großer Rückschritt. Darüber hinaus kritisiert VIER PFOTEN scharf, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Chance nicht genutzt hat, grausame Tiertransporte in Drittstaaten gesetzlich zu beenden.
Bewertung des Kabinettsentwurfs im Hinblick auf Heim- und Wildtiere
Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplante Identitätsangabe auf Online-Plattformen geht nicht weit genug, um das kriminelle Handeln mit Tieren wirklich zu bekämpfen. Händlerinnen und Händler müssen aus der Anonymität geholt werden. Eine Grundlage dafür wäre eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der Tiere, bei der auch die Halterangaben überprüft werden. Wir fordern eine entsprechende Pflicht direkt im Gesetz zu verankern. Zudem muss das geplante Verbot, Wirbeltiere auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen zu verkaufen, auch für Privatanbietende gelten und ausnahmslos alle Tiere umfassen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat es versäumt, ein umfassendes Verbot für Wildtiere in Zirkussen festzulegen. Zwar ist es ein Fortschritt, dass die im Entwurf vorgelegte Verbotsliste zwei Tierarten mehr umfasst als frühere Vorschläge – insbesondere die Großkatzen. Dennoch wurde im gleichen Zuge eine Ausnahme für Transporte zwischen festen Standorten geschaffen. Auch nicht-gelistete Tiere bleiben weiterhin ungeschützt. Unabhängig davon, ob es sich um die Dressur, die Haltung oder den Transport handelt, können Zirkusse aufgrund der systemimmanenten Probleme nicht gewährleisten, dass Wildtiere tiergerecht gehalten werden.
Eine Positivliste, die den Handel und die Privathaltung von Heimtieren reguliert, taucht im Entwurf ebenfalls nicht auf. Diese wäre jedoch dringend erforderlich, um den florierenden Wildtierhandel und die bisher unkontrollierte Haltung, vor allem exotischer Arten, in den Griff zu bekommen. Ein Verbot für den Online-Handel mit Wildtieren wurde ebenfalls nicht verankert. Auf Tierbörsen müssen nun zumindest gewisse Informationen über Wirbeltiere beim Verkauf verpflichtend angegeben werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die für alle Tiere gelten sollte.
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Oliver Windhorst
Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft+49 151 183 515 30
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Haustiere, Tiere in der Landwirtschaft und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kambodscha, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA, dem Vereinigten Königreich und Vietnam sowie 13 Wildtier-Schutzzentren und Partnerprojekten weltweit sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.