VIER PFOTEN Appell an die Länder: Kastenstand in der Sauenhaltung abschaffen

Morgen beraten Bund und Länder erneut über die Sauenhaltung in Deutschland 

6.5.2020

Hamburg, 6. Mai 2020 – In einem Brief an die Länder appelliert VIER PFOTEN, sich für die Abschaffung des Kastenstandes einzusetzen – die Fachbereiche der Länder und des Bundes telefonieren dazu morgen. Anlass für die Beratungen sind die geplanten Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Diese betreffen vor allem den Kastenstand. Morgen beginnt auch die Agrarministerkonferenz.  

„Eins ist völlig klar: Die Kastenstandhaltung hat keine Zukunft mehr. Die Gesellschaft ist nicht mehr bereit, dieses tierschutzwidrige Haltungssystem zu akzeptieren.“

Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland

„Auch wenn der Agrar-Ausschuss des Bundesrates Verbesserungen zum Entwurf der Bundeslandwirtschaftsministerin vorgeschlagen hat, kann das Verfahren nicht mehr geheilt werden. Die Kastenstandhaltung von Sauen steht für ein System, welches das arteigene Verhalten von Tieren völlig ignoriert. Der Versuch der Ministerin, mit dem Vorschlag illegale Kastenstände zu legalisieren, setzt dem Ganzen die Krone auf. Sie gibt den Sauenhalterinnen und Sauenhaltern auch keine Rechts- und Planungssicherheit, denn das Bundesverfassungsgericht könnte am Ende des laufenden Normenkontrollverfahren ein Verbot des Kastenstands aussprechen. Es darf jetzt keine Kompromisslösungen auf dem Rücken der Tiere geben. Die Haltung von Sauen in Kastenständen muss beendet werden“, sagt Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland weiter.

VIER PFOTEN erinnert in dem Brief daran, dass das Land Berlin zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in Deutschland nicht im Einklang mit der Verfassung sieht und vergangenes Jahr einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat – die Urteilverkündung ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen. Im Falle einer aus Tierschutzsicht erfolgreichen Normenkontrolle würde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in vielen Teilen obsolet und müsste umfassend überarbeitet werden. Damit hätten deutschen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern keine verlässliche Perspektive. Darüber hinaus habe der Bundesrat in seiner Entschließung perspektivisch ebenfalls für einen vollständigen Verzicht auf Kastenstände plädiert.

Zum Hintergrund:
2016 wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt bestätigt, wonach die Sauen nach der bereits seit 1992 geltenden Regelung in Kastenständen in der Lage sein müssen, ihre Gliedmaßen beim Liegen auszustrecken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte selbst eingeräumt, dass Kastenstände, die diesen Anforderungen genügen, kaum anzutreffen sind. Doch statt die Haltungsbedingungen anzupassen und den Sauen ein ausgestrecktes Liegen zu ermöglichen, sieht der Verordnungsentwurf vor, diesen Passus nachträglich aus der Verordnung zu streichen. Die nächsten 17 Jahre sollen die Kastenstände unverändert weiter betrieben werden dürfen und auch danach sollen sie nicht abgeschafft, sondern nur um wenige Zentimeter verbreitert werden.

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Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

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