VIER PFOTEN kommentiert Videoüberwachung von Schlachthöfen: „Gesetzlich garantierter Tierschutz muss für alle Tiere gelten“

Bundestag berät am 09. Juli in erster Lesung über Gesetzentwurf / Regelung zur verpflichtenden Videoüberwachung geht nicht weit genug

Hamburg, 08. Juli 2026 – Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Initiative aus der vergangenen Legislatur aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Videoüberwachung auf Schlachthöfen vorgelegt. Dieser wird am 09. Juli 2026 in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dazu kommentiert die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN:

„Immer wieder kommt es zu grausamen Schlachthofskandalen: Kranke Tiere werden beim Abladen und Treiben misshandelt, Betäubungen werden nicht sachgerecht durchgeführt und Tiere bei vollem Bewusstsein getötet. Auch sadistische körperliche Misshandlungen wurden bereits mit Hilfe versteckter Kameras aufgedeckt.  

Deshalb ist es gut und richtig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Initiative aus der vergangenen Legislatur aufgegriffen hat und die verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen einführen will. Völlig unverständlich ist jedoch, dass die Regelung für zahlreiche große Schlachtreinrichtungen nicht gelten soll. Sie soll erst in Betrieben greifen, wo jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Das wären in Deutschland gerade einmal 232 Betriebe. Über 4.300 Schlachteinrichtungen wären nicht verpflichtet, eine Videokontrolle einzuführen. Gerade bei den Schlachthöfen, die im Gesetzentwurf nicht reguliert werden, ist noch nicht mal eine Kontrolle durch eine:n Tierschutzbeauftragte:n vor Ort vorgesehen.

Doch auch in solchen Betrieben wurden bereits Missstände aufgedeckt. Es gibt keine logische Erklärung dafür, diese Betriebe von einer Überwachung auszuschließen. Wir fordern die zuständigen Abgeordneten auf, dieses Defizit im weiteren parlamentarischen Verfahren zu beheben – der gesetzlich garantierte Tierschutz muss für alle Tiere gelten.“

Volker Gaßner, Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland

Weitere Forderungen von VIER PFOTEN:

  • Dauerhafte und zeitlich lückenlose Überwachung des Entladungs- und des Zutriebsbereichs
  • Bereitstellung der Videoaufnahmen per Fernzugriff ermöglichen, um Behörden zu entlasten
  • Anhebung des Speicher- und Bereitstellungszeitraums von 30 auf 90 Schlachttage
  • Monatliche stichprobenartige Kontrollen, die mindestens 34 Prozent der Betriebe umfassen, und Sicherstellung eines mindestens jährlichen faktischen Kontrollintervalls pro Betrieb
  • Einsatz und Weiterentwicklung automatisierter Auswertungsverfahren, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz
  • Verkürzung der Übergangsfrist von einem Jahr auf sechs Monate

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

presse-d@vier-pfoten.org

+49 151 183 515 30

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg

VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Haustiere, Tiere in der Landwirtschaft und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kambodscha, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA, dem Vereinigten Königreich und Vietnam sowie 13 Wildtier-Schutzzentren und Partnerprojekten weltweit sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.

www.vier-pfoten.de

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