Schweine in der Massentierhaltung

„Das Staatsziel ‚Tierschutz‘ ist gescheitert“

Neues juristisches Gutachten zeigt: System des institutionalisierten Rechtsbruchs hat sich etabliert

26.7.2022

Hamburg, 26. Juli 2022 – Am 01. August 2022 wird das Staatsziel „Tierschutz“ 20 Jahre im Grundgesetz verankert sein – doch das Jubiläum kommende Woche bietet keinen Anlass zum Feiern: Bis heute ist das Staatsziel mit Blick auf die landwirtschaftliche Tierhaltung in weiten Teilen symbolische Verfassungsgesetzgebung, von einer grundlegenden Verbesserung des Tierschutzes in diesem Bereich in den vergangenen zwei Jahrzehnten kann keine Rede sein. Zu dieser Bewertung kommt ein von VIER PFOTEN bei den Rechtsanwältinnen Dr. Davina Bruhn und Dr. Cornelia Ziehm in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Sie untersuchten, inwieweit der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ aktuell Rechnung getragen wird. Sie stellen eine „Kapitulation der Staatszielbestimmung Tierschutz vor den Tiernutzungsinteressen“ fest. Laut Gutachten trägt die industrielle Tierhaltung außerdem zum Klimawandel bei, führt potenziell zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung und steigert zudem die Gefahr einer schnelleren Entwicklung von Antibiotikaresistenzen. VIER PFOTEN fordert von der Bundesregierung, dem „Tierschutz“ endlich Rechnung zu tragen und die Lebensbedingungen landwirtschaftlich gehaltener Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Das erfordert einen konsequenten Umbau der Tierhaltung und höhere gesetzliche Standards zur Tierhaltung.

"Obwohl es seit 20 Jahren im Grundgesetz verankert ist, müssen wir feststellen, dass das ‚Staatsziel Tierschutz‘ bislang gescheitert ist. Das wird auch durch die Ergebnisse unseres juristischen Gutachtens bestätigt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss jetzt als selbst ernannter oberster Tierschützer Deutschlands dafür Sorge tragen, dass der millionenfache Verfassungsbruch endlich ein Ende hat und dem Staatsziel ‚Tierschutz‘ entsprochen wird. Immer noch werden Tiere in Deutschland nicht verhaltensgerecht untergebracht und sind erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt – und zwar kontinuierlich und systematisch. All dieses Leid ist vermeidbar, da bessere Haltungsformen bekannt und verfügbar sind."

Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland

Produktionskrankheiten

Ein System der landwirtschaftlichen Tierhaltung, in dem die Regel ist, dass Millionen Tieren erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt werden, ist mit dem Staatsziel „Tierschutz“ aus Artikel 20a des Grundgesetzes nicht vereinbar. Dennoch ist die industrielle Haltung von Tieren in der Landwirtschaft gekennzeichnet durch hohe Erkrankungsraten. Grund dafür sind Haltung und Zucht unter Bedingungen, die die körperliche und mentale Anpassungsfähigkeit der Tiere überfordern. Darunter fallen zum Beispiel sogenannte „Produktionskrankheiten“: Sie betreffen bei Rindern, Schweinen und Geflügeltieren Organe wie die Lunge, den Darm, die Leber, die Gliedmaßen oder das Euter der Milchkuh und verursachen neben erheblichen Schmerzen auch immer wieder den vorzeitigen Tod eines Tieres. Die geringe Lebenserwartung von Milchkühen ist dafür genauso trauriges Zeugnis wie die laut „Fleischatlas 2021“ 100 Millionen Masttiere, die jedes Jahr schon in Deutschlands Ställen versterben, bevor sie überhaupt einen Schlachthof erreichen.

Defizitäre Schutzsituation der Tiere

Die Autorinnen des Gutachtens „20 Jahre Staatsziel Tierschutz“ bemängeln viel zu seltene Kontrollen in Stallanlagen, auf dem Transport oder im Schlachthof und die fehlende konsequente Ahndung festgestellter Verstöße. Ebenso kritisieren sie die mangelnde Ausschöpfung des Strafrahmens durch die Gerichte. Behörden und Gerichte gewähren den Tieren nicht annähernd den Schutz, der ihnen angesichts der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ zu Teil werden müsste. Es habe sich faktisch ein System des institutionalisierten Rechtsbruchs etablieren können, in dem der Tierschutz immer wieder ausgehebelt wird – und zwar auf allen Ebenen. Die ernsthafte Bekämpfung gravierender und systematischer Tierquälerei scheitere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung daran, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber seinen Handlungsauftrag nicht erfülle, sondern „tatenlos“ zusehe, so ein Fazit der Juristinnen. Sie stellen die These auf, dass „die regelhaft zu beobachtende Untätigkeit des Gesetzgebers ganz bewusst dem Schutz von wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer dient.“ Als Beispiele für die beschriebenen Defizite nennen Bruhn und Ziehm die Anbindehaltung bei Rindern, die Kastenstandhaltung bei Sauen und die Drittstaatenexporte lebender Tiere.

Reduzierung der Tierzahlen für Tierschutz und Klima

Laut Gutachten ist die industrielle Tierhaltung aufgrund ihrer Masse ein wesentlicher Emittent der klimaschädlichsten Treibhausgase. Wasser und Böden sind demnach durch den Einsatz von Düngemitteln in Deutschland in einem schlechten Zustand. Die Landnutzung zum Anbau von Tierfutter führt zur Zerstörung der Umwelt und dem Verlust von Biodiversität. Die massenhafte Gabe von Antibiotika und damit einhergehende Bildung multiresistenter Keime, stellt nach Ansicht von Bruhn und Ziehm eine ernsthafte Gefährdung des Gesundheitssystems dar. Eine Verkleinerung der einzelnen Tierbestände würden zur Vermeidung dieser negativen Begleiteffekte der Tierhaltung beitragen. Aus Tierschutzsicht muss die Reduzierung der Tierzahlen im Rahmen des Staatsziels „Tierschutz“ zwingend damit einhergehen, den einzelnen Tieren wieder mehr Platz und eine verhaltensgerechte Unterbringung zuzugestehen.

Forderungen VIER PFOTEN

Die Bundesregierung muss handeln und den Umbau der Tierhaltung konsequent vorantreiben: Systematisch und routinemäßig durchgeführte Amputationen und nicht kurative Eingriffe wie das Kupieren von Ferkelschwänzen und Putenschnäbeln oder das Enthornen von Kälbern zur Anpassung von Tieren an unzureichende Haltungsbedingungen müssen gestoppt werden. Stattdessen müssen den Tieren Haltungsumgebungen zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, ihre natürlichen Bedürfnisse auszuleben. Nur durch ausreichend Platz und Struktur im Stall können sie soziale Auseinandersetzungen vermeiden, sich artgemäß beschäftigen, bewegen und ruhen. Wenn häufige, schmerzhafte Erkrankungen und kurze Lebensdauern auch auf einseitige Zucht auf Produktionsmerkmale zurückzuführen sind, muss diese konsequent verboten werden. Für viele Praktiken, die in Deutschland alltägliche Verstöße gegen den Tierschutz darstellen, wie Kastenstandhaltung von Sauen, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern oder lange Tiertransporte in Drittländer, gibt es alternative Lösungen. Voraussetzung ist, dass das Grundgesetz an dieser Stelle endlich höher gewichtet wird als die Wirtschaftlichkeit von bestimmten Praktiken.

 

Hier geht es zum Download des juristischen Gutachtens: 20 Jahre Staatsziel „TIERSCHUTZ“. (Überfällige) Konsequenzen für die
landwirtschaftliche Tierhaltung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

presse-d@vier-pfoten.org

+49 151 183 515 30

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg

VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

www.vier-pfoten.de

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