
Niedersachsens Ausstieg aus der Anbindehaltung: Ein Weckruf und ein starkes Signal Richtung Süddeutschland
Appell an Alois Rainer: Bundesweites Verbot der ganzjährigen und saisonalen Anbindehaltung
Hamburg, 03. Februar 2026 – Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Ausstieg aus der Anbindehaltung bei Rindern angekündigt. Nähere Infos dazu sollen auf einer Pressekonferenz an diesem Donnerstag, den 05. Februar 2026, folgen. Dazu kommentiert die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN:
Hintergrund:
Angebunden gehaltene Kühe sind jeglicher Möglichkeit zur Fortbewegung beraubt und können sich im Stall nicht einmal umdrehen. Bei der ganzjährigen Anbindehaltung sind Rinder ab dem 6. Lebensmonat bewegungslos an einer einzigen Stelle fixiert – teilweise durchgehend mit dem Kopf zu einer Stallwand. Diese Haltung führt oft zu schmerzhaften Gelenkproblemen und durch die beengten Verhältnisse kommt es zu Trittverletzungen an der Haut. Auch wenn noch ungefähr eine Millionen Rinder in Anbindehaltung in Deutschland leben müssen, ist diese Haltungsform dadurch nicht zwangsläufig erlaubt – sie wurde bislang lediglich behördlich geduldet und ist nicht explizit verboten. Die Anbindehaltung von Tieren steht jedoch in starkem Widerspruch zu Paragraf 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Saisonale Anbindehaltung ist keine Lösung
VIER PFOTEN fordert das sofortige Verbot jeglicher Anbindehaltung. Denn auch die von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer favorisierte saisonale Anbindehaltung ist keine Lösung. Damit bleibt fühlenden Tieren auch zukünftig etwa zwei Drittel des Jahres die Auslebung ihres Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhaltens weitgehend unmöglich. Auch in der saisonalen Anbindehaltung ist es möglich, die Tiere lebenslang ohne Weidezugang in geschlossenen Ställen zu halten. Übergangsfristen darf es nur für Betriebe geben, die sich zu einem tiergerechten Umbau der Ställe und mehrmonatigem sommerlichen Weidegang verpflichten. Während dieser Übergangsfrist muss verpflichtend ganzjährig ein täglicher Auslauf auf einem Laufhof gewährleistet sein.
Zum Factsheet Anbindehaltung geht es hier.

Oliver Windhorst
Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft+49 151 183 515 30
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Haustiere, Tiere in der Landwirtschaft und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kambodscha, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA, dem Vereinigten Königreich und Vietnam sowie 13 Wildtier-Schutzzentren und Partnerprojekten weltweit sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.