Kuh sieht geqäult durch die Stangen eines Tiertransporters. Sie steht im Matsch und Kot.

Verwaltungsgericht Osnabrück setzt qualvollen Lebendtransport von Rindern nach Marokko durch   

Statement von VIER PFOTEN zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, dem Eilantrag eines Rindertransportunternehmens stattzugeben  

12.12.2023

Hamburg, 12. Dezember 2023 Der Landkreis Emsland untersagte auf Anweisung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums den Transport lebender Rinder nach Marokko. Dagegen stellte ein Rindertransportunternehmen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Osnabrück. Trotz des unsäglichen Leids der 105 trächtigen Rinder gab das Verwaltungsgericht dem Eilantrag statt und verpflichtet den Landkreis, die vorgelegten Fahrtenbücher abzustempeln, um damit den Transport abzufertigen. Sollte es bis zu den geplanten Transporten am 18. und 19.12.2023 keine anderslautende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geben, ist das Schicksal der Tiere besiegelt. VIER PFOTEN äußert sich wie folgt dazu:

„Nicht zum ersten Mal fällt ein Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine fatale Entscheidung über das unsägliche Leid fühlender Lebewesen, und zwar zum Vorteil der Exporteure. Das Verwaltungsgericht Osnabrück zweifelt die Argumentation des Ministeriums an, dass den Tieren im Zielland Marokko eine grausame Schlachtung droht.  Dabei dokumentieren Tierschutzorganisationen und Journalisten seit Jahrzehnten die grausame Behandlung von Tieren in Ländern wie Marokko auf Tiermärkten und die vollkommen inakzeptablen Schlachtpraktiken. Den Tieren werden die Augen ausgestochen, die Beine zusammengebunden und die Kehle mit stumpfen Messern durchgesäbelt – ohne jegliche Betäubung. Der Todeskampf dauert bis zu 30 Minuten. Eine Kontrolle zur Einhaltung von Tierschutzstandards ist in diesen Drittstaaten nicht möglich, rein rechtlich darf eine deutsche Behörde gar nicht in Marokko kontrollieren. Man schickt diese Tiere also auf eine Höllenfahrt, und macht die Augen zu. Landwirtschaftsministerin Staudte entspricht mit ihrem Verbot der mehrheitlichen Meinung der Deutschen, die solche grausamen Transporte nicht länger hinnehmen wollen.

Darüber hinaus bekräftigen wir unsere Forderung nach einem bundesweiten Verbot von Lebendexporten außerhalb der Europäischen Union. Dass ein solches Verbot rechtlich möglich ist, belegen mittlerweile mehrere Rechtsgutachten, eines davon vom Parlamentarischen Dienst des Landtags Nordrhein-Westfalen. Auch das Tierschutzgesetz, das sich derzeit in Überarbeitung befindet, bietet die Möglichkeit, ein solches Verbot jetzt umzusetzen." 

Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland

Am 8.12.2023 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück einem Eilantrag eines Transportunternehmers stattgegeben und den Export von 105 Rindern nach Marokko für genehmigungspflichtig erklärt. Der niedersächsische Erlass, der vor Kurzem herauskam, verbietet den Export von Rindern in 17 sogenannte tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten, darunter Marokko, aus Gründen der hohen Wahrscheinlichkeit der betäubungslosen Schlachtung dieser Tiere. Der Beschluss (2 B 38/23) des Osnabrücker Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Tiertransporte aus Deutschland

Jedes Jahr werden Zehntausende Rinder von Deutschland aus in EU-Länder und in weit entfernte Drittstaaten wie Algerien, Marokko oder nach Ägypten transportiert. Die Tiere leiden tage- bis wochenlang unter Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Verletzungen, Stress und Angst. Vorgeschriebene Pausen werden nicht eingehalten, kaum ein Transport wird kontrolliert. Außerhalb der EU kann die Einhaltung des Tierschutzgesetzes gar nicht mehr überprüft werden. Verstöße gegen geltendes Recht sind an der Tagesordnung. Bei Schiffstransporten werden die Tiere gewaltsam in die Schiffe ein- und ausgeladen, immer wieder werden ihnen dabei Knochen und Gliedmaßen gebrochen. Wochenlang sind die Tiere auf dem Meer, viele von ihnen sterben unterwegs an Erschöpfung. Tierärzt:innen sind nicht an Bord. Verstorbene Tiere werden über Bord geworfen, was in der Vergangenheit bereits die öffentliche Gesundheit gefährdet hat. Der Transport auf Schiffen gilt als Pausenzeit und fließt nicht in die Transportzeit ein. Am Zielort werden die Tiere meist ohne Betäubung auf grausame Art getötet. 

VIER PFOTEN setzt sich für ein Tierschutzgesetz ein, das Tiere wirklich schützt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

presse-d@vier-pfoten.org

+49 151 183 515 30

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg

VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

www.vier-pfoten.de

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