Bundesregierung will Pelztierhaltung und die Schlachtung trächtiger Tiere verbieten

VIER PFOTEN fordert kürzere Übergangsfristen

3.12.2015

Hamburg, 3. Dezember 2015 - Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzesentwurf verfasst, der die Pelztierhaltung in Deutschland und das Schlachten trächtiger Tiere verbieten soll. Anders als im Antrag der Bundesländer, die das Verbot im Tierschutzgesetz verankern möchten, will die Große Koalition das Verbot im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz verankern. Verboten werden soll die Haltung von Pelztieren wie Nerzen, Chinchillas oder Polarfüchsen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

VIER PFOTEN begrüßt den Gesetzesvorschlag grundsätzlich, fordert aber eine schnellere Umsetzung des Verbotes. Die geplante Übergangsfrist von zehn Jahren für bestehende Farmen ist viel zu lang. Aus einem Gutachten, dass VIER PFOTEN in Auftrag gegeben hat, erschließt sich eine zweijährige Übergangsfrist als sinnvoll.

„Völlig inakzeptabel ist, dass die Nerzfarmer während der zehnjährigen Übergangsfrist ihre auch nach Ansicht der Bundesregierung tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen beibehalten dürfen. Denn die in Deutschland bestehenden, von den Nerzfarmern jahrelang nicht umgesetzten besseren Mindeststandards in der Tierschutznutztierverordnung werden mit dem Verbotsentwurf der Regierungsparteien außer Kraft gesetzt. So werden die Farmer für das jahrelange Ignorieren von Tierschutzvorgaben noch belohnt und können zehn weitere Jahre profitabel Tiere quälen.“

Denise Schmidt (34), Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN

Tausende ungeborene Kälber ersticken
Ein ebenso wichtiges Thema ist das Schlachten trächtiger Tiere. Jährlich ersticken beispielsweise etwa 180.000 Kälber bei der Schlachtung in den Leibern der Muttertiere. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Föten ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit Schmerzen und Leiden empfinden können. Das ungeborene Tier verendet bei der Schlachtung des Muttertiers aufgrund des Sauerstoffmangels im Mutterleib.

Der Gesetzentwurf der Regierungsparteien zielt darauf ab, das Schlachten trächtiger Tiere ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit  zu verbieten. VIER PFOTEN begrüßt diesen Schritt. Vor allem auch, weil es bislang keine rechtsverbindlichen Vorgaben zum Umgang bei der Schlachtung trächtiger Tiere gibt. VIER PFOTEN fordert eine EU-weite Regelung für ein Schlachtungsverbot trächtiger Tiere. 

VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

www.vier-pfoten.de

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