The European Commission Building

Die Europäische Union bittet Sie um Ihre Meinung

Nutzen Sie die Gelegenheit und teilen Sie der Kommission Ihre Meinung zu Tierschutz bei Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit mit.

20.2.2024

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben zurzeit die Gelegenheit, die EU-Tierschutzgesetzgebung aktiv im Sinne der Tiere zu beeinflussen – wenige Minuten haben eine große Wirkung für die Tiere.

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission den „Green Deal“ beschlossen. Dieser beinhaltet auch die Überarbeitung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung. Während diese Überarbeitung in vielen Bereichen leider aufgeschoben wurde, hat die Kommission zum Thema Tierschutz bei Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit einen Gesetzentwurf vorgelegt. 

Alle europäischen Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, der EU Kommission ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf mitzuteilen. VIER PFOTEN begrüßt, dass die vorgeschlagene Verordnung sich mit den schwerwiegenden Problemen im Zusammenhang mit dem illegalen Heimtierhandel auseinandersetzt. Dennoch geht der Entwurf nicht weit genug und sollte dringend ergänzt werden. Daher ist es wichtig, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und weitere Verbesserungen zu fordern! 

Durch Ihre Teilnahme und das Ausfüllen des Formulars können Sie aktiv dazu beitragen, die Bedingungen für Hunde und Katzen in Europa zu verbessern. 

So können sie an der Befragung teilnehmen 

  1. Klicken Sie auf den Button „Rückmeldung geben“. 
  2. Jetzt können Sie sich anmelden oder ein Konto erstellen. Folgen Sie den Schritten auf der Website und loggen Sie sich ein. 
  3. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigungsmail zur Registrierung unter Umständen in Ihrem Spam-Ordner landet. Der Absender der Mail ist “Authentifizierungsdienst”. Lassen Sie sich hierdurch bitte nicht verunsichern.
  4. Nun können Sie das Formular ausfüllen. 

Sie finden dort ein freies Textfeld. Wir haben weiter unten einige Punkte zum Thema Tierschutz und der Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen für Ihre Rückmeldung zusammengestellt, die wir für besonders relevant halten. Damit jede Antwort berücksichtig wird, nutzen Sie diese Punkte bitte nur als Anregung und formulieren den Text in Ihren eigenen Worten. 

Bitte füllen Sie die Befragung spätestens bis zum 14. März 2024 aus. Können die Tiere auf Ihre Stimme zählen? 

+ Wie funktioniert die Konsultation? 

Die Europäische Kommission hat ein Online-Formular erstellt, das von allen Privatpersonen und Organisationen, die sich für das EU-Tierschutzrecht interessieren, beantwortet werden kann. Nach Abschluss der Konsultation wird die Europäische Kommission die Antworten lesen, analysieren und bewerten. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Entscheidungsprozess ein.

+ Warum ist es so wichtig, den Fragebogen auszufüllen?

Dies ist unsere Chance, der Europäischen Kommission zu zeigen, dass der Tierschutz bei Hunden und Katzen für die Europäer eine Priorität ist. Die EU hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Bürger zu vertreten, und wir müssen ihnen zeigen, dass der Tierschutz zu diesen Interessen gehört!

+ Werden meine Antworten tatsächlich berücksichtigt?

Ja! Die Europäische Kommission kann zwar nicht die Forderungen und Wünsche jeder einzelnen Person, die den Fragebogen beantwortet hat, erfüllen. Aber wenn genügend Menschen bessere Bedingungen fordern, wird dies sicherlich einen positiven Einfluss auf die zukünftige Gesetzgebung haben!

+ Auf welche Tierschutzthemen kann ich in dem freien Textfeld eingehen?

  • Eine Kennzeichungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen in der EU
  • Verifizierung der Daten der Halterinnen und Halter bei der Registrierung
  • Keine Ausnahmen bei den Tierschutzvorgaben für die Zucht, Haltung, Fütterung und Gesundheit (auch kleine Betriebe müssen Mindestvorgaben erfüllen)
  • Online-Handel: Eine Überprüfung der Registrierung der Tiere soll direkt auf der Online-Plattform stattfinden
  • Verkaufsverbot von zumindest Hunden, Katzen, Vögeln und weiterer Kleintiere in Zoofachhandlungen
  • Verbot der Anbindehaltung von Tieren
  • Zucht: maximal zwei Schwangerschaften in zwei Jahren
  • Definition und Konkretisierung von Qualzucht und Qualzuchtmerkmalen
  • Import-, Handels-, Haltungs-, Werbe-, Ausstellungsverbot für Qualzuchten
  • Import-, Werbe-, Anwendungsverbot von tierschutzwidrigem Zubehör wie Elektro- oder Stachelhalsbändern

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