Besserer Schutz für Wildtiere

Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren

12.10.2022

Neben domestizierten Tieren, wie Hunde und Katzen, werden in Deutschland jährlich hunderttausende Wildtiere, wie zum Beispiel Servale, Affen, Papageien, Korallenfische, Schildkröten, Klapperschlangen und Vogelspinnen, als Heimtiere zum Verkauf angeboten. 

Diese werden häufig in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück gehalten. Diese Form der Haltung stellt eine Gefahr für Mensch und Tier dar, denn die Haltung von Wildtieren ist sehr anspruchsvoll, aufwendig und oftmals kostenintensiv. 

Neben Tier- und Artenschutzaspekten sowie Gefahren für die heimische Biodiversität, birgt die private Haltung von Wildtieren hohe Risiken für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit. Es ist daher dringend nötig, die Haltung und den Handel mit diesen Tieren zu regulieren. Ein mögliches Instrument dafür ist eine sogenannte Positivliste, die anhand von Kriterien festlegt, welche Tierarten für den Handel und die Privathaltung geeignet sind. 

Veranstalter des Parlamentarischen Abends: Animal Advocacy and Protection, Deutscher Naturschutzring e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V., Humane Society International Europe, International Fund for Animal Welfare Deutschland, Pro Wildlife e.V. und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz.

Veranstalter des Parlamentarischen Abends: Animal Advocacy and Protection, Deutscher Naturschutzring e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V., Humane Society International Europe, International Fund for Animal Welfare Deutschland, Pro Wildlife e.V. und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz.

Gemeinsam mit sechs weiteren Organisationen (Pro Wildlife e. V., Deutscher Tierschutzbund ev. V., IFAW – International Fund for Animal Welfare Deutschland, Humane Society International/Europe und Animal Advocacy and Protection) hat VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz ein Gutachten bei der Juristin Dr. Cornelia Ziehm in Auftrag gegeben, welches die Rechtskonformität einer nationalen Positivliste prüft. 

Das Rechtsgutachten mit dem Titel: Rechtliche Zulässigkeit und Gebotenheit einer nationalen Positivliste für die legale Haltung von „Heimtieren“ wurde im Oktober 2022, im Rahmen eines Parlamentarischen Abends vorgestellt. Beim Parlamentarischen Abend wurden erneut die Argumente dargelegt, die für eine Positivliste sprechen. 

Florian Eiserlo, Betriebsleiter der TIERART Wildtierstation von VIER PFOTEN erklärte, dass Deutschland weltweit einer der größten Absatzmärkte und Umschlagplätze für exotische Tiere sei. Hier könnten potenzielle Käuferinnen und Käufer spontan, ohne Vorkenntnisse zu den Haltungsbedingungen und teils zu niedrigen Preisen über Online-Plattformen und Tierbörsen nahezu alles kaufen. 

„Aufklärung, Beratung oder Kontrollen finden in der Regel nicht statt.“

Dipl.-Biologe Florian Eiserlo, Betriebsleiter der Auffangstation TIERART und Wildtierexperte bei VIER PFOTEN

Immer wieder würden Tiere ausgesetzt, abgegeben oder beschlagnahmt, darunter auch gefährliche oder besonders anspruchsvolle Tiere. Tierheime und Auffangstationen würden aufgrund der finanziellen, räumlichen und personellen Engpässe bereits seit Jahren Alarm schlagen – ohne eine Reaktion der Politik zu erhalten, so der Experte.

Impressionen vom parlamentarischen Abend

Impressionen von parlamentarischen Abend

Impressionen vom parlamentarischen Abend

Impressionen vom parlamentarischen Abend

Impressionen vom parlamentarischen Abend

Impressionen vom parlamentarischen Abend

 

Innerhalb von Europa haben bereits zehn Staaten auf die vielfältigen Probleme reagiert und eine Positivliste für bestimmte Tiergruppen beschlossen. In weiteren neun Ländern wird das Einführen einer solchen Liste derzeit diskutiert. In Deutschland gibt es bislang keine entsprechende Regelung. 

Das Gutachten zeigt nun auf, dass in Deutschland eine nationale Positivliste von legal zu haltenden und zu handelnden Heimtieren nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch dringend geboten ist, um den vielfältigen Problemen entgegenzuwirken. 

Dabei sind das für den Tierschutz federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit dem für Arten- und Biodiversitätsschutz federführend zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für die Ausgestaltung einer konkreten Positivliste verantwortlich.

Kurzzusammenfassung des Gutachtens

Kurzzusammenfassung des Gutachtens

Lesen Sie hier die Kurzzusammenfassung

Rechtsgutachten zur Positivliste

Rechtsgutachten zur Positivliste

Das gesamte Gutachten können Sie hier herunterladen

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