Hundewelpen im Pappkarton

Tierhandel im Internet

Hunde kaufen über Online-Inserate: Vorsicht, illegaler Welpenhandel!

7.10.2019

Hundewelpen im Internet zu kaufen erscheint vielen Tierfreunden einfach und praktisch. Was Sie nicht wissen: Möglicherweise unterstützen sie damit das tierquälerische Geschäft illegaler Welpenhändler. VIER PFOTEN klärt über die Gefahren des Tierhandels im Internet auf, erläutert die Gesetzeslage und gibt Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Hundehändlern schützen können.

Illegale Welpenimporte: Profit zu Lasten der Tiere

Es ist ein grausames Geschäft: Hundewelpen aus Osteuropa werden über das Internet verschachert – und gehen vor dem Verkauf durch die Hölle: Gezüchtet unter schlimmsten Bedingungen, werden die Welpen im Alter von nur wenigen Wochen viel zu früh ihren Müttern entrissen, in Kofferräume gepfercht und illegal quer durch Europa gekarrt. Häufig sind diese Hundebabys geschwächt, krank, von Parasiten befallen und ungeimpft – denn der Profit steht an erster Stelle.

Das Tückische: Eine «Hunde zu kaufen» -Anzeige können die skrupellosen Vermehrer problemlos online schalten. Die wahre Herkunft von Hunden, Katzen oder anderen Tieren, die zum Verkauf angeboten werden, kann auf Internetplattformen leicht verschleiert werden. Liebevoller Hundezüchter oder kaltblütige Welpenmafia: Für Menschen auf der Suche nach einem vierbeinigen Familienmitglied ist der Unterschied online oft kaum ersichtlich.

Wer über Internet-Kleinanzeigen einen Hundewelpen kauft, sieht sich anschliessend oft mit hohen Tierarztkosten konfrontiert. Im schlimmsten Fall kann dem jungen Hund nicht mehr geholfen werden – und der Welpe stirbt trotz medizinischer Behandlung.

Illegaler Welpenimport: Täter kommen meist davon

Tiere über Online-Kleinanzeigen zu kaufen ist heute leider sehr verbreitet. Egal ob Hundewelpe, Katze, Hase oder Pferd – der Handel mit Tieren im Internet boomt. Das grösste Problem dabei: Viele Online-Anbieter haben keine ausreichenden Kontroll-Massnahmen für Tierverkäufe eingeführt. Täter können nicht identifiziert werden – und kommen häufig ungeschoren davon.

Die Rückverfolgbarkeit ist ein Schlüsselaspekt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Dafür setzt sich VIER PFOTEN ein. 

VIER PFOTEN fordert

VIER PFOTEN fordert seit Jahren eine Identitätsprüfung für Verkäufer von Tieren. Im Bereich Verkauf von Heimtieren, wie etwa Hund und Katze, wurde nun eine konkrete Lösung für den Online-Verkauf entwickelt, die eine Rückverfolgbarkeit sowohl der Tiere als auch der Händler gewährleistet, und illegale Händler ausschliesst. 
Erfahren Sie mehr zur Rückverfolgbarkeit im Online Welpenhandel.

Auch der Bund hat die Problematik mittlerweile erkannt: Lesen Sie unsere Medienmitteilung zum Thema anonymer Hundehandel. Zudem hat Beobachter.ch einen sehr lesenswerten Artikel über den illegalen Welpenhandel veröffentlicht. 

Hundehandel: Was sagt der Gesetzgeber?

Wer mit Tieren, insbesondere aus dem Ausland, auf Online-Plattformen handeln will, muss sich an geltendes Recht halten. Achten Sie darauf, dass die Vorschriften erfüllt werden, die wir Ihnen in den folgenden Abschnitten erläutern. 

Tollwutimpfungen bei Hunden und Katzen

  • Stammt das Tier aus einem sogenannten Tollwut-Risikoland, gelten umfangreiche Massnahmen bis hin zum Einreiseverbot. Dies ist für jeden Staat individuell geregelt.
  • Stammt das Tier aus einem sogenannten sicheren Drittland (zum Beispiel aus der EU) muss es frühestens im Alter von zwölf Wochen und mindestens 21 Tage vor Einfuhr in die Schweiz mit einem zugelassenen Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Einfuhrbestimmungen in die Schweiz

  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten ist ausnahmslos verboten.
  • Die Einfuhr von Hundewelpen, die jünger als 56 Tage alt sind, ist verboten – es sei denn, sie reisen in Begleitung ihrer Mutter (oder einer Amme).
  • Das Tier muss von einem korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass begleitet sein. Bei ab dem 29.12.2014 ausgestellten Pässen ist nur noch das «neue Modell» gültig, das inhaltlich und formal den Kriterien gemäss EU-Verordnung 577/2013 entspricht.
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip (ISO-Norm) oder einer Tätowierung (wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurde) gekennzeichnet sein.

Haltebewilligung

  • Besonders streng sind einige Kantone bei der Haltung sogenannter Listenhunde. Eine Übersicht über das geltende Hunderecht aller 26 Kantone finden Sie auf der Website der Stiftung für das Tier im Recht.
  • In der Schweiz bedarf es zur Haltung gewisser Tierarten eine Haltebewilligung, die beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden muss. Bewilligungspflichtig sind beispielsweise Grosspapageien wie Aras und Kakadus, Chamäleons, Giftschlangen und Schlangen, die länger als drei Meter werden können.  

Gewerbsmässigkeit des Verkäufers

  • Wer mit mehr als fünf Heimtieren in die Schweiz einreisen will, muss die Bedingungen für eine gewerbliche Einfuhr einhalten. Er muss im Besitz gültiger TRACES Dokumente sowie eines amtsärztlichen Zeugnisses für jedes einzelne Tier sein.
  • Wer mehr als 20 Tiere pro Jahr veräussert, muss im Besitz einer kantonalen Bewilligung sein. Diese wird nur dann ausgestellt, wenn die Person ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz hat. 

Hund kaufen: Was beachten?

  • Bestehen Sie beim Kauf eines Hunde- oder Katzenwelpen darauf, das Tier beim Verkäufer zuhause abzuholen.
  • Lassen Sie sich das Muttertier zeigen und schauen Sie sich die Haltungsbedingungen vor Ort genau an.
  • Willigen Sie niemals ein, Übergaben an Bahnhöfen, Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen Plätzen durchzuführen. Seit dem 1. Mai 2013 ist der Hausierhandel mit Tieren in der Schweiz verboten. Solche Übergaben sind auch für den Käufer strafbar und haben rechtliche Konsequenzen.

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