EU-Heimtierausweis

Ratgeber für Tierhalter: Aktuelle Regelungen zum EU-Heimtierausweis

15.1.2015

Seit dem 29.12.2014 gelten neue Regelungen zum EU-Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen. Alle Ausweise, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, solange das Tier lebt. Optisch unterscheidet sich der neue Ausweis nicht von seinem Vorgänger.

Neu ist:

  • Der Ausweis darf nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden, nachdem diese sichergestellt haben, dass das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet und geimpft worden ist.
  • Nur der Tierärzt oder die Tierärztin darf die Beschreibung des Tieres und die Daten des Halters eintragen, beides ist vom Halter zu unterschreiben.
  • Sollte das Tier nur eine Tätowierung haben, so muss die Tätowierungsstelle angegeben werden.
  • Es ist anzugeben, ab wann die Tollwutimpfung (Erstimpfung oder Auffrischung) gültig ist.
  • Die Seiten mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres und den Impfungen müssen mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt werden.
  • Der Name und die Kontaktdaten sowie die E-Mail-Adresse des Tierarztes müssen eingetragen und von ihm unterschrieben werden.
  • Der ausstellende Tierarzt muss die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer oder die Angaben zur Tätowierung und Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung sowie den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.


Weitere Informationen zum EU-Heimtierausweis (auf Englisch) finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

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