Urteil gegen Welpenhändler rechtskräftig

VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung des Gerichts als Meilenstein 

5.11.2019

Hamburg, 6. November 2019 – Ein wichtiger Sieg im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Das Frankfurter Landgericht bestätigte nun, dass das Urteil gegen den verurteilten Welpenhändler Martin M. rechtskräftig sei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hundehändler Martin M. der Käuferin Ursula W. einen kranken Welpen verkauft hatte. Der kleine Malteser Krümel litt bereits bei der Übergabe an Giardien (Darmparasiten, die auf den Menschen übertragbar sind), Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hat Ursula W. bereits mehr als 1500 Euro gezahlt. Das Amtsgericht Königstein ordnete Anfang Mai an, dass Martin M. sowohl die Hälfte des Kaufpreises, die Tierarztkosten sowie Gerichtskosten übernehmen müsse. Gegen dieses Urteil hatte der Welpenhändler Berufung eingelegt. Diese wurde von dem Frankfurter Landgericht nun abgelehnt. Damit ist der Beschluss rechtskräftig. Im Vorfeld gab es bereits drei Gerichtsverhandlungen, in denen nachgewiesen werden musste, dass Martin M. als gewerblicher Hundehändler einzustufen ist. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hatte Ursula W. von Anfang an bei dem Prozess unterstützt und betrachtet die Entscheidung als wichtigen Sieg im Kampf gegen den unseriösen Welpenhandel.

„Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für den unseriösen Welpenhandel bei VIER PFOTEN. „Das Gericht hat klargemacht, dass nicht der Käufer, sondern der Verkäufer in die Pflicht genommen wird, wenn der Hund binnen der ersten sechs Monate nach dem Verkauf krank wird. Der Händler muss beweisen, dass er das Tier gesund übergeben hat. Kann er das nicht, ist er verpflichtet, sämtliche Tierarztkosten zu übernehmen. Dieses Urteil ist auch für zukünftige Gerichtsverhandlungen richtungsweisend. Dubiose Tierhändler müssen sich nun bewusstwerden, dass das schnelle Geschäft mit Welpen auf ihre Kosten gehen kann. Wir hoffen, dass die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eine abschreckende Wirkung auf all die unseriösen Welpenhändler hat, die mit dem Leben hilfloser Welpen wie Wegwerfware umgehen.“

Damit die Händler allerdings identifiziert werden können, braucht es eine vollständige Rückverfolgbarkeit. VIER PFOTEN hat daher eine Modelllösung entwickelt, mit der kriminelle Anbieter enttarnt werden können und ihnen der Markt versperrt werden kann, bevor sie die Tiere online inserieren.
 
Urteil mit Signalwirkung

Bereits 2013 war gegen Martin M. wegen Onlinehandels mit Welpen ermittelt worden. Unter anderem erfolgten Verkäufe über eBay Kleinanzeigen. Wie man inzwischen weiß, hatte der Welpenhändler schon seit dem Jahr 2000 Welpen aus dem osteuropäischen Ausland verkauft. Nun muss der Veruteilte sich für seine grausamen Geschäfte verantworten. Doch Martin M. ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen Tätern, die sich anonym auf Online-Plattformen bewegen und als vermeintliche Privatperson Welpen verkaufen. In Massen produziert, werden die Hundebabys viel zu jung ihren Müttern entrissen und illegal über weite Strecken nach Deutschland gebracht. Genau wie der Malteser-Welpe Krümel werden die Tiere dann an ahnungslose Käufer verkauft. Weil es immer noch keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt, können kriminelle Händler viel zu oft nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auf Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen können dubiose Hundehändler ungehindert ihren anonymen Geschäften nachgehen. Die Folge ist ein florierender Online-Handel mit viel zu jungen und kranken Welpen. „Durch das Verfahren gegen Martin M. steht nun fest, dass Welpenhändler mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie mit kranken Tieren handeln. Ein weiterer wichtiger Schritt ist nun eine bundesweite Kennzeichnungs-und Registrierungspflicht auf den Weg zu bringen, damit sich skrupellose Verkäufer nicht in der Anonymität des World Wide Web verstecken können“, so Thiesmann.

Augen auf beim Welpenkauf

Wer mit dubiosen Welpenhändlern in Kontakt kommt und verdächtige Beobachtungen macht, kann sich über die Seite 

www.stoppuppytraders.org

 bei VIER PFOTEN melden. Dort finden sich auch Informationen für einen verantwortungsvollen Welpenkauf.

Weitere Informationen zu unserer Modelllösung finden Sie hier.

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VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

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